Was das Schadenrisiko in schnellen Fahrzeugen betrifft hat die EU-Kommission und das EU-Parlament eine neue Direktive für Schock und Vibration erlassen.
Die Direktive begrenzt die zugelassene Schock und Vibrationsaussetzung an Bord.
Die Direktive wurde Juni 2002 publiziert und gab den Betreibern 3 Jahre die Bestimmungen zu befolgen.
Die Direktive schlägt die Verantwortung des Arbeitsgebers fest die Angestellten nicht über die festgestellten Grenzwerte für Aufschläge und Vibrationen auszusetzen.
Diese Grenzwerte sind auf einer Art dass sie leicht bei normalem Seeeinsatz übertroffen werden.
Wenn es ein Risiko gibt für eine Exponierung über diese Grenzwerte, dann ist der Arbeitsgeber verpflichtet die bestmögliche Technologie und Routinen zu erschaffen um diese Exponierungen zu vermindern.
Eine Zusammenfassung auf englisch sowie die komplette Direktive in verschiedenen Sprachen kann hier heruntergeladen werden.
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